Beitragsordnung des Jazz Dance Club Cottbus 99 e.V. (gültig ab 01.09.2023)

1. Jahresbeitrag

Der Jahresbeitrag ist ein fester Beitrag in Höhe von 42,00 €. Dieser wird zum 01. Februar des jeweiligen Jahres per SEPA-Lastschriftverfahren durch den Jazz Dance Club Cottbus 99 e.V. abgebucht. Erfolgt eine unbegründete Rückbuchung durch ein Mitglied oder eines Erziehungsberechtigten (bzw. Kontoinhaber) werden die angefallenen Rückbuchungsgebühren dem Mitglied oder Erziehungsberechtigten (bzw. Kontoinhaber) in Rechnung gestellt.

Mitglieder, die zu einem späteren Zeitpunkt dem Verein beitreten, zahlen den Jahresbeitrag anteilig. Der Jahresbeitrag wird an die übergeordneten Vereine/Verbände in denen der "Jazz Dance Club Cottbus 99 e.V." Mitglied ist, als Mitgliedsbeitrag weitergegeben und steht dem Haushalt des "Jazz Dance Club Cottbus 99 e.V." folglich nicht zur Verfügung.

Bei einem Jahresbeitrag von 42,00 € ergibt sich ein anteiliger Beitrag in Höhe von 3,50 € pro Monat.

                    Bsp.:    Mitglied ab 01.03. – Jahresbeitrag 35,00 €

                               Mitglied ab 15.06. – Jahresbeitrag 24,50 €

 Der Jahresbeitrag wird in einer Summe per SEPA-Lastschriftverfahren zum 01.02. des jeweiligen Jahres fällig.

Bei Kündigung der Mitgliedschaft im Verein erfolgt keine Rückerstattung des gezahlten Jahresbeitrages.

2. monatliche Aufwandsentschädigung für das angebotene Training

Die Höhe des monatlichen Beitrages richtet sich nach der angebotenen Übungsdauer pro Woche und der Trainingsgruppe. Dieser Beitrag ist am 01. des jeweiligen Monats zu entrichten. Die Zahlung des Beitrages erfolgt ausschließlich per SEPA-Lastschriftverfahren.

Ein entsprechender SEPA-Lastschriftauftrag ist bei der Trainerin bzw. beim Kassenwart des Vereins erhältlich.

Der Übungsbetrieb wird in folgende Beitragsgruppen eingeteilt:

 

Gruppe A Vorschulgruppe Jazzy Littles 20,00 €/Monat
Gruppe B Anfänger- / Kindergruppe Jazzy Kids 24,00 €/Monat
Gruppe C Women in Jazz, Jazzy Diamonds 25,00 €/Monat
Gruppe D Turniervorbereitungsformation -
Jazzy Moves
31,00 €/Monat
Gruppe E

Turnierformationen -
Jazzy Steps, Jaazy Beats, Jazzy Elements, Jazzy Flames

36,00 €/Monat
Gruppe F Ruhende Mitgliedschaft

5,00 €/Monat

Gruppe G Solo/ Duo/ Small Groups

0,00 €/Monat
für die Zeit des Trainings

Sollte trotz SEPA-Lastschriftverfahren ein Rückstand von 3 Monatsbeiträgen auflaufen, so kann das Mitglied auf Beschluss des Vorstandes, gemäß der Satzung des Jazz Dance Club Cottbus 99 e.V., vom Training ausgeschlossen werden.

Erfolgt eine unbegründete Rückbuchung des Monatsbeitrages durch ein Mitglied oder Erziehungsberechtigten (bzw. Kontoinhaber) werden die angefallenen Rückbuchungsgebühren dem Mitglied oder Erziehungsberechtigten (bzw. Kontoinhaber) in Rechnung gestellt.

Sollten sich Gründe für eine Rückbuchung ergeben, so ist durch das betreffende Mitglied oder deren Erziehungsberechtigten mit dem Kassenwart oder dem Vereinsvorsitzenden Kontakt aufzunehmen, um eine Klärung herbeizuführen.

 

2.1 Aufwandsentschädigung für Solo, Duo und Small Groups

Die anfallenden Kosten für Solo, Duo und Small-Groups werden entsprechend des anfallenden Aufwandes durch das jeweilige Mitglied bzw. deren Erziehungsberechtigten selbst getragen.

Die Ermittlung der Aufwandsentschädigung erfolgt gemäß den angefallenen Ist-Kosten, entsprechend Punkt 2 dieser Beitragsordnung. Änderungen aufgrund von Kostenerhöhungen bleiben vorbehalten. Ein Familientarif für Solo, Duo und Small-Groups wird nicht gewährt.

3. Ferienregelung

Die monatliche Aufwandsentschädigung ist auf die jährlich anfallenden Kosten hochgerechnet worden, so dass in den Ferien, trotz nicht stattfindendem Training, der Beitrag erhoben wird.

4. Familientarif

Beim Familientarif ist für das erste Mitglied der volle Betrag zu zahlen. Für das zweite Mitglied wird eine Ermäßigung von 25%, für jede weitere Mitgliedschaft eine Ermäßigung von 50% durch den Verein gewährt.

Diese Ermäßigungen werden immer auf das Mitglied mit dem geringeren Beitrag berechnet.

Berechtigte sind:      Familienangehörige, welche im selben Haushalt wohnen oder kein eigenes Einkommen beziehen! 

Beispiel:

1. Mitglied  Gruppe D  36,00 €
2. Mitglied  Gruppe B  25,00 €
3. Mitglied  Gruppe C  31,00 €


Die Anrechnung der Ermäßigung erfolgt auf geringeren Beitrag, also wie folgt:

1. Mitglied  Gruppe D  36,00 €
2. Mitglied  Gruppe B  18,75 €
3. Mitglied  Gruppe C  15,50 €
in SUMME    70,25 €

 

 

5. Ausfallstunden

Bei entstandenen Trainingsfehlstunden des Mitgliedes oder dessen Krankheit wird der monatliche Beitrag nicht zurückerstattet.

Sollte es zu längeren Fehlzeiten (mind. 1 Monat) z.B. durch Krankheit kommen, kann eine ruhende Mitgliedschaft (Gruppe E) durch das Mitglied schriftlich beantragt werden.

In anderen begründeten Fällen z.B. Fehlzeiten aufgrund eines Studiums oder einer Ausbildung entscheidet der Vorstand, nach schriftlicher Antragstellung, über die Rückerstattung des Beitrages.

6. Kündigung

Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende. Sie muss schriftlich, fristgerecht und mit kurzer Begründung an den Vorstand des

Jazz Dance Club Cottbus 99 e.V., Postfach 10 13 11, 03013 Cottbus

oder

per E-mail an: kontakt@jdcc99.de

erfolgen.

          Bsp.: Kündigung erfolgt bis zum 01.02.2024 – Mitgliedschaft erlischt am 01.03.2024

                   Kündigung erfolgt bis zum 15.02.2024 – Mitgliedschaft erlischt am 01.04.2024

7. Bankverbindung

Kontoinhaber:
Kreditinstitut:
BIC:
IBAN:
Jazz Dance Club Cottbus 99 e.V.
Sparkasse Spree-Neiße
WELADED1CBN
DE34 1805 0000 3302 1307 58

8. Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt zum 01.09.2023 in Kraft. Gleichzeitig treten alle bisherigen Fassungen der Beitragsordnung außer Kraft.