Kinder- und Jugendschutz beim JDCC
Zur Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes in Sportvereinen ist im Brandenburgischen Kinder- und Jugendgesetz (BbgKJG) verbindlich geregelt, das alle Sportvereine, die regelmäßige oder dauerhafte Angebote für Kinder und Jugendliche unterbreiten, ein Kinder- und Jugendschutzkonzept vorhalten müssen.
Der JDCC 99 e.V. verpflichtet sich in seinem Kinder- und Jugendschutzkonzept, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu schützen. Wir handeln nach den Vorgaben des Bundeskinderschutzgesetzes und den Empfehlungen des Landessportbundes.
Respekt, Wertschätzung und ein gewaltfreies Miteinander sind die Basis unserer Arbeit.
Bei Fragen zum Kinder- und Jugendschutz oder konkreten Anhaltspunkten möglicher Vorfälle und Verdachtsmomente steht Judith Oelsch als qualifizierte Kinderschutzfachkraft beratend beim JDCC zur Verfügung.
Unter der E-Mailadresse kinderschutz@jdcc99.de kann jederzeit Kontakt aufgenommen werden.
